Rechtsgebiete

Ich berate und vertrete Rechtssuchende ausschließlich in Angelegenheiten des Migrationsrechts, u. a.

  • in staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten, z. B. Einbürgerung, Beibehaltungsgenehmigung, Staatsangehörigkeitsausweis
  • gegenüber deutschen Botschaften und Konsulaten bei Anträgen auf Erteilung von Schengen-Visa und nationalen Visa (z. B. zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in Deutschland oder des Familiennachzugs)
  • gegenüber Ausländerbehörden in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Anträgen auf Erteilung von Aufenthaltstiteln (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU), wegen Erwerbstätigkeitserlaubnissen, Wohnsitzauflagen, etc.
  • im Asylverfahren gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • in verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen ablehnender Bescheide des BAMF, darunter auch sog. Dublin-, Drittstaaten- und Zweitantragsbescheide
  • Strafverteidigung bei Verstößen mit migrationsrechtlichem Bezug